Verhalten für Gäste
in Gastronomiebetrieben

  1. Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung)beim Betreten vorweisen und für die Dauer des Aufenthalts bereithalten.
  2. Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren.
  3. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.
  4. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
  5. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
  6. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
  7. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
  8. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  9. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.

Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber!

Leitlinien für meinen Heurigenbetrieb

Worüber unterweise ich meine Mitarbeiter:

  1. Weiterhin, wenn möglich, Abstand zwischen Mitarbeiter/innen - soweit möglich auch bei Arbeitsvorgängen in der Küche sowie zwischen Küchen- und Serviceteam -einhalten und auf Körperkontakt verzichten (andernfalls sonstige technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen).
  2. Beschäftigte mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen einen Mund-Nasen-Schutz in geschlossenen Räumen tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert wird. Dies gilt nicht, wenn sie einen gültigen 3-G-Nachweis vorweisen. (Achtung: in Wien gelten Sonderregeln)
  3. Gäste haben beim Betreten des Gastronomiebetriebes einen 3-G-Nachweis (Test, Impfung, Genesung) vorzuweisen (ausgenommen bei Abholung und Imbissständen - hier gilt eine MNS-Pflicht in geschlossenen Räumen).
  4. Klare Einweisung zu den Verhaltensregeln geben, um auch Weitergabe an die Gäste zu ermöglichen.
  5. Regelmäßig Hände mit warmen Wasser und Seife waschen - Handschuhe ersetzen nicht das Händewaschen!
  6. Regelmäßige Reinigung/Desinfektion der Küchen-Oberflächen durchführen und Arbeitskleidung regelmäßig reinigen.
  7. Regelmäßiges Lüften sicherstellen. Bei Lüftungsanlagen, wenn möglich Außenluftströme erhöhen.
  8. Wo möglich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in konstante Teams einteilen, um im Ernstfall arbeitsfähig zu bleiben.
  9. Nur gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten lassen.

Information, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet sind, eine bekannte Ansteckung mit COVID-19 umgehend der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber mitzuteilen. 

Meine Maßnahmen für Gastraum/Gastgarten:

1. Abstände ermöglichen

  • Hinweise durch Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder andere Hilfsmittel bereits im Eingangsbereich des Lokals anbringen.
  • Auf Händeschütteln und Körperkontakt verzichten.
  • Verabreichungsplätze wenn möglich so einrichten, dass das Infektionsrisiko minimiert wird (z.B. durch Schutzvorrichtungen oder Abstand

2. Kontrolle der Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr von Gästen (3-G-Nachweis)

  • Einlass von Gästen beim erstmaligen Betreten nur mit Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) zulässig.
  • Möglichkeit zur Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung vor Ort unter Aufsicht des Betreibers (gilt nicht für Wien).
  • Nachweis für die Dauer des Aufenthaltes bereithalten.

3. Tischsetting gestalten

  • Tischoberfläche, Stuhlrücken sowie -armlehnen nach jedem Gast reinigen bzw. Tischtuch wechseln.

4. Buffets gestalten

  • Buffets sind gestattet, sofern geeignete Hygienemaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos gesetzt werden.
    Besondere hygienische Vorkehrungen können sein:
  • Entnahme mit Handschuhen für den einmaligen Gebrauch bzw.
  • nach Reinigung der Hände an einem Desinfektionsmittelspender unmittelbar vor der Buffetstation oder mit Einwegvorlegbesteck.
  • Alternativ kann die Station von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut werden, um Speisen auf Wunsch des Gastes anzurichten. Auch die Selbstentnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke ist durch den Gast gestattet.
  • Frontcooking mit Glasscheibe oder alternativer Trennung zum Gast versehen.

5. Zusatzangebote adaptieren

  • Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben sind zulässig
  • Bei Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben, an denen eine geschlossene Gruppe bzw. Gesellschaft teilnimmt und eine Durchmischung zu anderen Personengruppen ausgeschlossen wird, gelten die Regelungen für Veranstaltungen:
    • 3-G-Nachweis erst bei mehr als 100 Personen notwendig
    • Anzeigepflicht bei mehr als 100 Personen
    • COVID-19-Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragter bei mehr als 100 Personen
    • Bewilligungspflicht bei mehr als 500 Personen
    • Zusammenkünfte mit mehr als 500 Personen sind von der zuständigen Bezirksverealtungsvehörde genehmigen zu lassen.
    • Für Details Leitlinien für Veranstaltungen beachten.

6. Spezielle Reinigungsmaßnahmen setzen

  • Nach Erfahrung oft berührte Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter etc. frequenzabhängig reinigen.
  • Regelmäßig, am besten mind. 1 Mal pro Stunde, lüften bzw. Türen offenhalten, soweit das Wetter dies erlaubt.
  • Bei Selbstbedienungsmöglichkeit Tabletts von Gästen nach jeder Benutzung reinigen.

7. Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzepts

8. Verhaltensregeln für den Gast gut sichtbar platzieren

Welche Rahmenbedienungen habe ich in meinen Lokal


  1. Betreten des Gastronomiebetriebes durch Gäste nur mit Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) zulässig (ausgenommen bei Abholung und Imbissstände - hier besteht MNS-Pflicht in geschlossenen Räumen).
  2. Registrierungspflicht der Gäste bis 21. Juli (Vor- und Nachname, Telefonnummer und - wenn vorhanden - E-Mailadresse), wenn sich diese voraussichtlich länger als 15 Minuten im Betrieb aufhalten.

  3. Restriktivere Vorschriften aufgrund landesrechtlicher Verordnungen beachten, z.B. Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung.

Welche Maßnahmen setze ich in den Sanitäranlagen, sodass das Infektionsrisiko möglichst verringert wird/gering bleibt

  1. Ausreichend Seife bereitstellen.
  2. Handtuchspender (Papier oder Stoff) oder sonstige hygienegeprüfte Handtrockensysteme bereitstellen.
  3. Bedienknöpfe, Armaturen und Türklinken frequenzabhängig reinigen.
  4. Bei Bedarf Abstandsmarkierungen am Boden und bei Waschbecken zur Einhaltung des Mindestabstands anbringen.